Quelle : Dorfchronik des Werner Reich
.
Am 11.3.1850 verabschiedete man das Gesetz über die Polizeiverwaltung im Königreich Preußen.
Durch den Wiener Kongreß 1815 kam mit der Stadt Sangerhausen auch Nienstedt zum Königreich
Preußen, Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Merseburg.
In polizeilichen Dingen erfolgte die Betreuung Nienstedts ab 1850 von der Polizeibehörde
Sangerhausen und deren Amtsbezirk Beyernaumburg.
So machte der Landrat von Ooetinchem im Juli 1900 allen landwirtschaftlichen Betrieben des
Kreises den Teil der Polizeiverordnung bekannt, der sich mit der Einrichtung und dem Gebrauch
solcher landwirtschaftlicher Maschinen beschäftigt, welche nicht im Fahren arbeiten.
Diese mußten folgenden Vorschriften entsprechen:
- Schutz vor drehenden Wellen
- Motor muß sofort abstellbar sein
- Überdeckung der Getriebe bei Göpeln
- Dreschmaschinen mit Schutzeinrichtungen ausstatten
- die Schneidwerkzeuge von Häcksel-,Stroh- und Grün-
- futterschneidemaschinen sind zu überdecken (1).
Entsprechend der Polizeiverordnung überwachte die Polizei auch die Trichinenschau. Sie
setzte dafür im Amtsbezirk Beyernaumburg den Arztgehilfen Eduard Krause in Beyernaumburg
und Nienstedt je zur Hälfte des Ortes, den Maurer Franz Gottschalk und den Landwirt
Paul Damm 1903 ein . Straftaten konnten durch die schlechte Erreichbarkeit der Gendarmen
oft nicht aufgeklärt werden. So gelang es im Dezember 1904 einem raffiniertem Dieb von der
Windmühle Friedrich, Nienstedt, einen mit Getreide gefüllten Sack wegzuschleppen und sich
anzueignen.
Der Täter ist nicht ermittelt.
Die zuständigen Gendarmen kontrollierten auch die Einhaltung der Polizeiverordnung vom
Dezember 1905 über die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage. In ihr heißt es
im §1: "an Sonntagen und der in der Provinz Sachsen bestehenden gesetzlichen Feiertage sind
alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten, sowie alle geräuschvollen Arbeiten in den Häusern und
Betriebsstätten verboten" .
1912 zog sich die Getreideernte über Wochen wegen schlechtem Wetter in die Länge.Das gute
Erntewetter an den Sonntagen konnte von den Bauern nicht genutzt werden, weil die Sangerhäuser
Polizeiverwaltung an den Sonntagen keine Arbeit gestattete .
Gegen den Zimmermann Friedrich Große stellte man das Verfahren wegen angeblichen Einbruchs
beim Nienstedter Gastwirt Franke im Juli 1908 ein. Das Verbellen durch einen Polizeihund aus
Erfurt führte zur Verhaftung. Das Untersuchungsgericht erkannte das als Beweis nicht an.
Große bekam für die Untersuchungshaft eine Entschädigung .
Durch den Wiener Kongreß 1815 kam mit der Stadt Sangerhausen auch Nienstedt zum Königreich
Preußen, Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Merseburg.
In polizeilichen Dingen erfolgte die Betreuung Nienstedts ab 1850 von der Polizeibehörde
Sangerhausen und deren Amtsbezirk Beyernaumburg.
So machte der Landrat von Ooetinchem im Juli 1900 allen landwirtschaftlichen Betrieben des
Kreises den Teil der Polizeiverordnung bekannt, der sich mit der Einrichtung und dem Gebrauch
solcher landwirtschaftlicher Maschinen beschäftigt, welche nicht im Fahren arbeiten.
Diese mußten folgenden Vorschriften entsprechen:
- Schutz vor drehenden Wellen
- Motor muß sofort abstellbar sein
- Überdeckung der Getriebe bei Göpeln
- Dreschmaschinen mit Schutzeinrichtungen ausstatten
- die Schneidwerkzeuge von Häcksel-,Stroh- und Grün-
- futterschneidemaschinen sind zu überdecken (1).
Entsprechend der Polizeiverordnung überwachte die Polizei auch die Trichinenschau. Sie
setzte dafür im Amtsbezirk Beyernaumburg den Arztgehilfen Eduard Krause in Beyernaumburg
und Nienstedt je zur Hälfte des Ortes, den Maurer Franz Gottschalk und den Landwirt
Paul Damm 1903 ein . Straftaten konnten durch die schlechte Erreichbarkeit der Gendarmen
oft nicht aufgeklärt werden. So gelang es im Dezember 1904 einem raffiniertem Dieb von der
Windmühle Friedrich, Nienstedt, einen mit Getreide gefüllten Sack wegzuschleppen und sich
anzueignen.
Der Täter ist nicht ermittelt.
Die zuständigen Gendarmen kontrollierten auch die Einhaltung der Polizeiverordnung vom
Dezember 1905 über die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage. In ihr heißt es
im §1: "an Sonntagen und der in der Provinz Sachsen bestehenden gesetzlichen Feiertage sind
alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten, sowie alle geräuschvollen Arbeiten in den Häusern und
Betriebsstätten verboten" .
1912 zog sich die Getreideernte über Wochen wegen schlechtem Wetter in die Länge.Das gute
Erntewetter an den Sonntagen konnte von den Bauern nicht genutzt werden, weil die Sangerhäuser
Polizeiverwaltung an den Sonntagen keine Arbeit gestattete .
Gegen den Zimmermann Friedrich Große stellte man das Verfahren wegen angeblichen Einbruchs
beim Nienstedter Gastwirt Franke im Juli 1908 ein. Das Verbellen durch einen Polizeihund aus
Erfurt führte zur Verhaftung. Das Untersuchungsgericht erkannte das als Beweis nicht an.
Große bekam für die Untersuchungshaft eine Entschädigung .
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Maurer Friedrich Dolch aus Nienstedt besuchte am 25.5. 1913 den Mädchentanz in Beyernaumburg.
Dort stahl man ihm sein Fahrrad "Dänischer Halbrenner". Sachdienliche Hinweise zur
Täterermittlung erbat sich die Amtsanwaltschaft Sängerhausen .
Ab 1.3.1914 mußten auch die Nienstedter Händler und der Gastwirt die Polizeiverordnung
"Verabreichung geistiger Getränke" befolgen.
§1 Geistige Getränke durften nicht an Betrunkene und als Trunkenbolde bekannte Personen
verabfolgt werden .
§2 Branntwein und nicht vergällten Spiritus nicht an Personen unter 16 Jahren aushändigen.
§3 der Abdruck der Polizeiverordnung ist an augenscheinlicher Stelle auszuhängen.
§4 ein Verzeichnis über die Trunkenbolde ist, von der Ortspolizeibehörde aufgestellt,
aufzubewahren.
Bei Zuwiderhandlungen wurde mit Geldstrafen bis zu 60 Mark gedroht.
Die Polizei war 1914 auch an Brieftauben interessiert.
In einer Bekanntmachung in der Tageszeitung erging an die Brieftaubenbesitzer die Aufforderung,
die Anzahl und den Aufenthaltsort der Tiere der Polizeibehörde zu melden und aufgefundene
Brieftauben ohne Berührung der Depeschen dort abzugeben.
Anfang Januar 1918 brach man beim Bergmann Lauterbach in Nienstedt ein. Die Diebe drangen durch
das Fenster in den Stall, schlachteten an Ort und Stelle das ca 3 Zentner schwere Schwein und
2 Ziegen ab, das Lauterbach am 13.1.1918 schlachten wollte.
Als Frau Lauterbach früh füttern wollte, sah sie mit Schrecken die Überreste der 3 Tiere.
Die Gendamerie wurde sofort verständigt. Es erfolgte von dem für Nienstedt zuständigen
Gendameriewachtmeister aus Blankenheim noch am gleichen Tage eine Ortsbesichtigung.
Ein am Folgetag unter Führung des Oberwachtmeisters Wenzel, Sangerhausen, eingesetzter Polizeihund
nahm die Spur in die Wohnung eines Arbeiters in der Nachbarschaft auf. Die sofortige Haussuchung
blieb erfolglos.
Über das Wirken der Polizei in Nienstedt nach dem 1.Weltkrieg bis 1945 konnte wenig in
Erfahrung gebracht werden. Im Juni 1924 lehnte der Nienstedter Gemeinderat vorerst die Anschaffung
eines Telefones für den Wachtmeister Hohne ab, man wollte sich erst mit den anderen Gemeinden
im Amtsbezirk abstimmen. Lediglich eine Bürgerin von Nienstedt berichtete mir, daß Anfang 1930
ein Gendarm sonnabends zu Pferde kontrollierte, ob die Straßen auch entsprechend den örtlichen
Bestimmungen gesäubert sind. Bis 1945 soll ein Polizist mit Namen Grobartschek aus Allstedt
mit für Nienstedt zuständig gewesen sein.
Auch die Zeit nach 1945 bis Anfang 1950 liegt im Dunkeln.
Dort stahl man ihm sein Fahrrad "Dänischer Halbrenner". Sachdienliche Hinweise zur
Täterermittlung erbat sich die Amtsanwaltschaft Sängerhausen .
Ab 1.3.1914 mußten auch die Nienstedter Händler und der Gastwirt die Polizeiverordnung
"Verabreichung geistiger Getränke" befolgen.
§1 Geistige Getränke durften nicht an Betrunkene und als Trunkenbolde bekannte Personen
verabfolgt werden .
§2 Branntwein und nicht vergällten Spiritus nicht an Personen unter 16 Jahren aushändigen.
§3 der Abdruck der Polizeiverordnung ist an augenscheinlicher Stelle auszuhängen.
§4 ein Verzeichnis über die Trunkenbolde ist, von der Ortspolizeibehörde aufgestellt,
aufzubewahren.
Bei Zuwiderhandlungen wurde mit Geldstrafen bis zu 60 Mark gedroht.
Die Polizei war 1914 auch an Brieftauben interessiert.
In einer Bekanntmachung in der Tageszeitung erging an die Brieftaubenbesitzer die Aufforderung,
die Anzahl und den Aufenthaltsort der Tiere der Polizeibehörde zu melden und aufgefundene
Brieftauben ohne Berührung der Depeschen dort abzugeben.
Anfang Januar 1918 brach man beim Bergmann Lauterbach in Nienstedt ein. Die Diebe drangen durch
das Fenster in den Stall, schlachteten an Ort und Stelle das ca 3 Zentner schwere Schwein und
2 Ziegen ab, das Lauterbach am 13.1.1918 schlachten wollte.
Als Frau Lauterbach früh füttern wollte, sah sie mit Schrecken die Überreste der 3 Tiere.
Die Gendamerie wurde sofort verständigt. Es erfolgte von dem für Nienstedt zuständigen
Gendameriewachtmeister aus Blankenheim noch am gleichen Tage eine Ortsbesichtigung.
Ein am Folgetag unter Führung des Oberwachtmeisters Wenzel, Sangerhausen, eingesetzter Polizeihund
nahm die Spur in die Wohnung eines Arbeiters in der Nachbarschaft auf. Die sofortige Haussuchung
blieb erfolglos.
Über das Wirken der Polizei in Nienstedt nach dem 1.Weltkrieg bis 1945 konnte wenig in
Erfahrung gebracht werden. Im Juni 1924 lehnte der Nienstedter Gemeinderat vorerst die Anschaffung
eines Telefones für den Wachtmeister Hohne ab, man wollte sich erst mit den anderen Gemeinden
im Amtsbezirk abstimmen. Lediglich eine Bürgerin von Nienstedt berichtete mir, daß Anfang 1930
ein Gendarm sonnabends zu Pferde kontrollierte, ob die Straßen auch entsprechend den örtlichen
Bestimmungen gesäubert sind. Bis 1945 soll ein Polizist mit Namen Grobartschek aus Allstedt
mit für Nienstedt zuständig gewesen sein.
Auch die Zeit nach 1945 bis Anfang 1950 liegt im Dunkeln.
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1952 existierte in Allstedt ein Polizeirevier von dem der Polizist W.Eckstein aus
Sangerhausen, Nienstedt betreute. Ab 1955 bis 1967 war der ABV (Abschnittsbevollmächtigter)
Obst zuerst nur für Nienstedt und später auch für Einzingen zuständig. Er wohnte
auch in dieser Zeit mit seiner Familie im Ort. Der ABV Obst, Meister der VP (Volkspolizei),
versuchte 1963 die Ordnung und Sicherheit im inzwischen vollgenossenschaftlichen Dorf
Nienstedt zu erhöhen. Entsprechend einem Beschluß der Vollversammlung wurde die LPG
Nienstedt in Sicherheitsbereiche eingeteilt und für jeden Bereich eine Selbstschutzgruppe
gebildet. Damit halfen die LPG Mitglieder begünstigende Umstände für Unordnung und
Gesetzesverletzungen an ihren Arbeitsplätzen aufzuspüren und zu beseitigen.
Der Ministerrat der DDR beschloß am 16.3.1964 die Verordnung über die Zulassung und
Tätigkeit freiwilliger Helfer zur Unterstützung der Deutschen Volkspolizei und der
Grenztruppen der Nationalen Volksarmee. Sie war die Grundlage dafür, den Einsatz der
freiwilligen Helfer so zu gestalten, daß durch ihre Unterstützung bei der Gewährleistung
der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ein hoher Nutzeffekt erreicht wurde.
Auch einige Nienstedter Bürger betätigten sich als "Freiwilliger Helfer der Deutschen
Volkspolizei". Eine Armbinde kennzeichnete sie als solche. Mit dem Wegzug des ABV Obst
1967, wirkte dann der ABV H. Müller aus Beyernaumburg auch in Nienstedt.
Um 1976 war dann wieder der ABV Obst vom Gruppenposten Allstedt der zuständige Polizist,
ehe dann der ABV D.Sadler von Allstedt bis 1990 diese Aufgabe übernahm.
Nach 1990 erfolgte in Allstedt die Bildung einer Polizeistation, die nun auch Nienstedt
mit betreut.
Quellen Polizei
1) Sangerhäuser Zeitung v. 31.7.1900
2) Sangerhäuser Zeitung v. 22.12.3903
3) Sangerhäuser Zeitung v. 9.12.1904
4) Sangerhäuser Zeitung v. 8.1.1906
5) Sangerhäuser Zeitung v. 8.8.1910
6) Sangerhäuser Zeitung v. 22.11.1912
7) Sangerhäuser Zeitung v. 11.6.1913
8) Sangerhäuser Zeitung v. 25.2.1914
9) Sangerhäuser Zeitung v. 31.7.1914
10) Sangerhäuser Zeitung v. 12.1.1918
11) Protokoll Gemeinderatssitzung v. 12.6.24
12) Auskunft Frau L. Hebner
13) Geschichte der Deutschen Volkspolizei 1961-1975, VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften,
Berlin 1983, Seite 81
14) siehe 13), Seite 82
15) siehe 13), Seite 85Oer
Sangerhausen, Nienstedt betreute. Ab 1955 bis 1967 war der ABV (Abschnittsbevollmächtigter)
Obst zuerst nur für Nienstedt und später auch für Einzingen zuständig. Er wohnte
auch in dieser Zeit mit seiner Familie im Ort. Der ABV Obst, Meister der VP (Volkspolizei),
versuchte 1963 die Ordnung und Sicherheit im inzwischen vollgenossenschaftlichen Dorf
Nienstedt zu erhöhen. Entsprechend einem Beschluß der Vollversammlung wurde die LPG
Nienstedt in Sicherheitsbereiche eingeteilt und für jeden Bereich eine Selbstschutzgruppe
gebildet. Damit halfen die LPG Mitglieder begünstigende Umstände für Unordnung und
Gesetzesverletzungen an ihren Arbeitsplätzen aufzuspüren und zu beseitigen.
Der Ministerrat der DDR beschloß am 16.3.1964 die Verordnung über die Zulassung und
Tätigkeit freiwilliger Helfer zur Unterstützung der Deutschen Volkspolizei und der
Grenztruppen der Nationalen Volksarmee. Sie war die Grundlage dafür, den Einsatz der
freiwilligen Helfer so zu gestalten, daß durch ihre Unterstützung bei der Gewährleistung
der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ein hoher Nutzeffekt erreicht wurde.
Auch einige Nienstedter Bürger betätigten sich als "Freiwilliger Helfer der Deutschen
Volkspolizei". Eine Armbinde kennzeichnete sie als solche. Mit dem Wegzug des ABV Obst
1967, wirkte dann der ABV H. Müller aus Beyernaumburg auch in Nienstedt.
Um 1976 war dann wieder der ABV Obst vom Gruppenposten Allstedt der zuständige Polizist,
ehe dann der ABV D.Sadler von Allstedt bis 1990 diese Aufgabe übernahm.
Nach 1990 erfolgte in Allstedt die Bildung einer Polizeistation, die nun auch Nienstedt
mit betreut.
Quellen Polizei
1) Sangerhäuser Zeitung v. 31.7.1900
2) Sangerhäuser Zeitung v. 22.12.3903
3) Sangerhäuser Zeitung v. 9.12.1904
4) Sangerhäuser Zeitung v. 8.1.1906
5) Sangerhäuser Zeitung v. 8.8.1910
6) Sangerhäuser Zeitung v. 22.11.1912
7) Sangerhäuser Zeitung v. 11.6.1913
8) Sangerhäuser Zeitung v. 25.2.1914
9) Sangerhäuser Zeitung v. 31.7.1914
10) Sangerhäuser Zeitung v. 12.1.1918
11) Protokoll Gemeinderatssitzung v. 12.6.24
12) Auskunft Frau L. Hebner
13) Geschichte der Deutschen Volkspolizei 1961-1975, VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften,
Berlin 1983, Seite 81
14) siehe 13), Seite 82
15) siehe 13), Seite 85Oer